Zusätzliche Geld für Ihr Baby während dem Studium
Schwangerschaftskleidung und Babyausstattung kostet Geld -
Grund genug, um sich über die möglichen Finanzierungsmöglichkeiten für
studierende Eltern zu Informieren:
BAFöG
(Bundesausbildungsförderungsgesetz): Laut BAFöG haben
schwangere Studentinnen erweiterte Rechte. Muss wegen der
Schwangerschaft das Studium ausgesetzt werden, werden die
BAFöG-Zahlungen drei Monate aufrecht erhalten. Bei einer Unterbrechung
größer drei Monate muss eine Beurlaubung beantragt werden.
Sozialhilfe:
Personen, die BAFöG beziehen, haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe.
Wer allerdings, wie oben beschrieben, sein Studium länger als drei
Monate unterbricht und somit seinen BAFöG-Anspruch verliert, ist
berechtigt, Sozailhilfe zu beantragen. Es ist anzunehmen, dass
Beihilfen in diesem Rahmen nur als zurückzuzahlendes Darlehn gewährt
werden. Der Einzelfall muss jeweils überprüft werden.
Bundesstiftung
'Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens': Die
1984 gegründete Stiftung richtet sich an Mütter, die wegen finazieller
Notlagen in Schwangerschaftskonflikt geraten. Die Antragstellung
erfolgt nach Einzelfallprüfung. Notwendige Voraussetzung: die
Schwangere muss bei einer Beratungsstelle vorsprechen - maximal bis zur
20. Schwangerschaftwoche. Für folgende Leistungen sind Unterstützungen
denkbar: Schwangerschaftskleidung und Babyerstausstattung, Hilfe für
die Weiterführung des Haushaltes bzw. Einrichtung eines neuen
Haushalts, finazielle Unterstützung bei der Betreuung des Kindes.
Darüber hinaus sollte man sich detailliert über Programme der
jeweiligen Hochschule informieren.
Neben den dargestellten Sonderleistungen kommen freilich auch die
generellen finaziellen Unterstützungsleistungen Studium und Baby zu
Gute: Mutterschaftsgeld ist am besten unmittelbar nach der
Geburt zu beantragen, das Gleiche gilt für Elterngeld und
Kindergeld. Für Studierende mit Baby besteht darüber hinaus die
Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen.
Internetlinks finden Sie hier.